Fahrplanauskunft

SchulwegTicket

Selbstständig mobil: Mit dem SchulwegTicket können Schüler Bus und Bahn nutzen, um zur Schule und wieder zurück zu fahren.

Symbol für bestimmte Personengruppen

für anspruchsberechtigte Schüler

Uhr Symbol von OWL Verkehr

gilt auf dem direkten Weg zwischen Schule und Wohnort

Formular OWL Verkehr für den Ticketkauf

Vereinbarung zwischen Schule und Verkehrsunternehmen erforderlich


Das Ticket auf einen Blick

Mit dem SchulwegTicket können Schüler mit Bus und Bahn zur Schule und wieder nach Hause fahren. Das SchulwegTicket ist nur für Schüler erhältlich, die einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung haben.


Das Ticket wird von der Schule bestellt und ausgegeben. In der Regel erfolgt die Ausgabe der Tickets zu Beginn eines Schuljahres durch die Klassenlehrer oder das Sekretariat.




 

Kein Anspruch?

Schüler ohne Anspruch auf Fahrkostenerstattung können das Deutschlandticket oder das Schüler/AzubiMonatsTicket bestellen.

Personenanzahl
1






Mitnahme von Personen
Mitnahme von Fahrrädern






35,30 €

Sie kennen die Preisstufe für Ihre Verbindung nicht?

Dann tragen Sie Start und Ziel in unserer Fahrplanauskunft ein, um eine Info über die Preisstufe zu erhalten.

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Häufig gestellte Fragen

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  • Der Anspruch auf Erstattung der Schulwegfahrkosten ist abhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz. Es muss eine bestimmte Kilometeranzahl zwischen den beiden Orten vorhanden sein. Ist diese Kilometerzahl erreicht, erhalten die Schüler das Ticket über den Schulträger.

    Informationen dazu, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, erhalten Sie bei der Schule bzw. beim Schulträger.

  • Wenn du dein Schülerticket verloren hast, wende dich an das Verkehrsunternehmen, von dem das Schülerticket ausgegeben wird. Wenn du das nicht weißt, frag am besten bei deiner Schule nach.

    Wenn du dein Schülerticket von der OWL Verkehr erhältst, dann gehe auf Schülerticket verloren, was nun? Dein Weg zum Ersatzicket

  • Das SchulwegTicket wird von der Schule bestellt und ausgegeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen hat. Damit Schüler das SchulwegTicket erhalten, benötigen sie einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten.

  • Die Ausgabe von Schülertickets ist davon abhängig, ob der Schulträger einen Vertrag mit einen Verkehrsunternehmen über ein Schülerticket geschlossen hat. Dabei entscheidet der Schulträger darüber, welches Schülerticket an der Schule angeboten wird. Es gibt Schülertickets, die nur für anspruchsberechtigte Schüler erhältlich sind und Schülertickets, die für anspruchsberechtigte und nicht-anspruchsberechtigte Schüler ausgegeben werden. Diese Tickets z. B. Deutschlandticket Schule, SchülerTicket Westfalen sind nicht im freien Verkauf erhältlich.

    Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben und an deren Schule kein Schülerticket für nicht-anspruchsberechtigte Schüler erhältlich ist, können andere Ticketsangebote für die Fahrt zur Schule und in der Freizeit nutzen.

    Diese Tickets sind im freien Verkauf erhältlich:

    • Deutschlandticket als reguläres Abo ohne Ermäßigung
    • KlimaTicket oder KlimaAbo für Schüler in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Herford (ausgenommen: Stadt Gütersloh, Enge, Spenge, Bünde und Hiddenhausen)
    • Schüler/AzubiMonatsTicket: Das Ticket ist nur mit Kundenkarte erhältlich. Für die Beantragung der Kundenkarte ist die Bestätigung der Schule erforderlich.