SchulwegTicket
Selbstständig mobil: Mit dem SchulwegTicket können Schüler Bus und Bahn nutzen, um zur Schule und wieder zurück zu fahren.
für anspruchsberechtigte Schüler
gilt auf dem direkten Weg zwischen Schule und Wohnort
Vereinbarung zwischen Schule und Verkehrsunternehmen erforderlich
Das Ticket auf einen Blick
Mit dem SchulwegTicket können Schüler mit Bus und Bahn zur Schule und wieder nach Hause fahren. Das SchulwegTicket ist nur für Schüler erhältlich, die einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung haben.
Das Ticket wird von der Schule bestellt und ausgegeben. In der Regel erfolgt die Ausgabe der Tickets zu Beginn eines Schuljahres durch die Klassenlehrer oder das Sekretariat.
Kein Anspruch?
Schüler ohne Anspruch auf Fahrkostenerstattung können das Deutschlandticket oder das Schüler/AzubiMonatsTicket bestellen.
- die Schule hat einen Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen
- der Schüler hat Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten
gilt für die kürzeste oder schnellstmögliche Strecke zwischen der Haltestelle/Bahnhof an der Schule und der Haltestelle/Bahnhof an der Wohnung
- gilt montags bis freitag bis 19 Uhr; samstag bis 15 Uhr
- gilt nicht sonntags, an NRW-Feiertagen und in den NRW-Schulferien
- gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich ersten Werktag (montags bis freitags) des Folgemonats
- In Kombination mit einem FunAbo oder FunTicket darf bereits vor 14 Uhr der komplette Geltungsbereich des FunTickets oder FunAbos genutzt werden.
- nicht übertragbar: Das Ticket gilt ausschließlich für eine bestimmte Person, eine Weitergabe des Tickets an andere Personen ist nicht möglich.
- Ab dem 5. Schuljahr muss ein Lichtbildausweis mitgenommen werden.
Für die Mitnahme von Personen und Fahrrädern sind zusätzliche Tickets notwendig.
Die Nutzung der 1. Klasse ist nicht möglich.
Die Nutzung von Nachtbussen ist nicht inbegriffen. Es gelten gesonderte Ticketpreise.
Aus Service- und Effizienzgründen fungiert die OWL Verkehr GmbH als zentrale Servicegesellschaft der teilnehmenden Verkehrsunternehmen für den Ticketverkauf in TeutoOWL und übernimmt sodann auch die Abwicklung und Ausstellung des SchulwegTickets.
Die Schulen und Schulträger nehmen aufgrund der ganz oder teilweise Kostenübernahme des SchulwegTickets eine im öffentliche Interesse liegenden Aufgabe wahr und stoßen den Prozess des Ticketerwerbs über die zentrale Erfassung der Anträge an.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
Sie kennen die Preisstufe für Ihre Verbindung nicht?
Dann tragen Sie Start und Ziel in unserer Fahrplanauskunft ein, um eine Info über die Preisstufe zu erhalten.
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Häufig gestellte Fragen
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Der Anspruch auf Erstattung der Schulwegfahrkosten ist abhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz. Es muss eine bestimmte Kilometeranzahl zwischen den beiden Orten vorhanden sein. Ist diese Kilometerzahl erreicht, erhalten die Schüler das Ticket über den Schulträger.
Informationen dazu, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, erhalten Sie bei der Schule bzw. beim Schulträger.
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Wenn du dein Schülerticket verloren hast, wende dich an das Verkehrsunternehmen, von dem das Schülerticket ausgegeben wird. Wenn du das nicht weißt, frag am besten bei deiner Schule nach.
Wenn du dein Schülerticket von der OWL Verkehr erhältst, dann gehe auf Schülerticket verloren, was nun? Dein Weg zum Ersatzicket.
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Das SchulwegTicket wird von der Schule bestellt und ausgegeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen hat. Damit Schüler das SchulwegTicket erhalten, benötigen sie einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten.
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Die Ausgabe von Schülertickets ist davon abhängig, ob der Schulträger einen Vertrag mit einen Verkehrsunternehmen über ein Schülerticket geschlossen hat. Dabei entscheidet der Schulträger darüber, welches Schülerticket an der Schule angeboten wird. Es gibt Schülertickets, die nur für anspruchsberechtigte Schüler erhältlich sind und Schülertickets, die für anspruchsberechtigte und nicht-anspruchsberechtigte Schüler ausgegeben werden. Diese Tickets z. B. Deutschlandticket Schule, SchülerTicket Westfalen sind nicht im freien Verkauf erhältlich.
Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben und an deren Schule kein Schülerticket für nicht-anspruchsberechtigte Schüler erhältlich ist, können andere Ticketsangebote für die Fahrt zur Schule und in der Freizeit nutzen.
Diese Tickets sind im freien Verkauf erhältlich:
- Deutschlandticket als reguläres Abo ohne Ermäßigung
- KlimaTicket oder KlimaAbo für Schüler in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Herford (ausgenommen: Stadt Gütersloh, Enge, Spenge, Bünde und Hiddenhausen)
- Schüler/AzubiMonatsTicket: Das Ticket ist nur mit Kundenkarte erhältlich. Für die Beantragung der Kundenkarte ist die Bestätigung der Schule erforderlich.
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder benötigen Hilfe bei der Auswahl des richtigen Tickets? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder auch persönlich vor Ort in unseren Kundenzentren weiter!