ChillTicket (light)
Zur Schule und in der Freizeit: Mit dem ChillTicket sind anspruchsberechtigte Schüler aus den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford mit Bus und Bahn mobil.
für anspruchsberechtigte Schüler in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford
gilt für den Schulweg und in der Freizeit
Vereinbarung zwischen Schule und Verkehrsunternehmen erforderlich
Das Ticket auf einen Blick
Mit dem ChillTicket sind anspruchsberechtigte Schüler in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford mit Bus und Bahn unterwegs:
- Für den Schulweg gilt das Ticket ausschließlich auf der kürzesten Strecke zwischen Schule und Wohnort.
- Ab 14 Uhr ist das ChillTicket in einem bestimmten Gebiet, der sog. Chillarea, gültig. Die jeweilige Chillarea ergibt sich aus dem Wohnort des Schülers.
- Am Wochenende, in den Ferien und an Feiertagen kann das Ticket ganztägig in der jeweiligen Chillarea genutzt werden.
- In Kombination mit einem FunAbo oder FunTicket darf bereits vor 14 Uhr der komplette Bereich des FunTickets oder FunAbos genutzt werden.
ChillTicket light
Das ChillTicket light ist ein Ticket für Schüler, die in Rödinghausen zur Schule gehen. Es gilt auf den Buslinien in Rödinghausen und Bünde (Chillarea V).
- die Schule hat einen Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen
- der Schüler hat einen Anspruch auf Erstattung der Schulwegfahrkosten
- gilt für die kürzeste Strecke zwischen der Haltestelle/Bahnhof an der Schule und der Haltestelle/Bahnhof an der Wohnung
- gilt ab 14 Uhr für eine der fünf Chillareas:
- Chillarea I: Spenge, Enger, Herford, Hiddenhausen, Vlotho
- Chillarea II: Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern, Löhne, Bad Oeynhausen, Hüllhorst
- Chillarea III: Stemwede, Rahden, Espelkamp, Preußisch-Oldendorf, Lübbecke, Hüllhorst, Hille, Löhne
- Chillarea IV: Hille, Petershagen, Minden, Porta-Westfalica
- Chillarea V: Rödinghausen, Bünde (ChillTicket light)
- Welche Chillarea gilt, ergibt sich aus dem Wohnort des Schülers. Beispiel: Schüler, die in Herford oder Vlotho wohnen, können ab 14 Uhr in der Chillarea I fahren.
- gilt für den Schulweg montags bis freitags bis 19 Uhr; samstags bis 15 Uhr
- gilt für die jeweilige Chillarea montags bis freitags ab 14 Uhr; samstags, sonntags, an NRW-Feiertagen und in den NRW-Ferien ganztägig
- gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich ersten Werktag (montags bis freitags) des Folgemonats
- nicht übertragbar: Das Ticket gilt ausschließlich für eine bestimmte Person, eine Weitergabe des Tickets an andere Personen ist nicht möglich.
- Ab dem 5. Schuljahr muss ein Lichtbildausweis mitgenommen werden.
Für die Mitnahme von Personen und Fahrrädern sind zusätzliche Tickets notwendig.
Die Nutzung der 1. Klasse ist nicht möglich.
Die Nutzung von Nachtbussen ist nicht inbegriffen. Es gelten gesonderte Ticketpreise.
Aus Service- und Effizienzgründen fungiert die OWL Verkehr GmbH als zentrale Servicegesellschaft der teilnehmenden Verkehrsunternehmen für den Ticketverkauf in TeutoOWL und übernimmt sodann auch die Abwicklung und Ausstellung des ChillTickets (light).
Die Schulen und Schulträger nehmen aufgrund der ganz oder teilweise Kostenübernahme des ChillTickets (light) eine im öffentliche Interesse liegenden Aufgabe wahr und stoßen den Prozess des Ticketerwerbs über die zentrale Erfassung der Anträge an.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
Sie kennen die Preisstufe für Ihre Verbindung nicht?
Dann tragen Sie Start und Ziel in unserer Fahrplanauskunft ein, um eine Info über die Preisstufe zu erhalten.
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Häufig gestellte Fragen
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Der Anspruch auf Erstattung der Schulwegfahrkosten ist abhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz. Es muss eine bestimmte Kilometeranzahl zwischen den beiden Orten vorhanden sein. Ist diese Kilometerzahl erreicht, erhalten die Schüler das Ticket über den Schulträger.
Informationen dazu, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, erhalten Sie bei der Schule bzw. beim Schulträger.
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Wenn du dein Schülerticket verloren hast, wende dich an das Verkehrsunternehmen, von dem das Schülerticket ausgegeben wird. Wenn du das nicht weißt, frag am besten bei deiner Schule nach.
Wenn du dein Schülerticket von der OWL Verkehr erhältst, dann gehe auf Schülerticket verloren, was nun? Dein Weg zum Ersatzicket.
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Das ChillTicket (light) wird über die Schule ausgegeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule eine Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen hat. Damit Schüler das ChillTicket (light) erhalten, benötigen sie einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten.
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Chillareas sind bestimmte Teilräume in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford. Sie gelten nur für das ChillTicket und das ChillTicket light.
Bei einer Chillarea handelt es sich um einen zusätzlichen Geltungsbereich des ChillTickets (light):
- montags bis freitags bis 19 Uhr und samstags bis 15 Uhr gilt das ChillTicket auf dem direkten Weg zu Schule
- montags bis freitags ab 14 Uhr sowie am Wochenende und in den Ferien ganztägig gilt das ChillTicket zusätzlich in einer von fünf Chillareas. Schüler können das Ticket daher auch nach der Schule in einem bestimmten Bereich für Freizeitfahrten nutzen.
Welche Chillarea gilt, hängt vom Wohnort des Schülers ab.
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Die Ausgabe von Schülertickets ist davon abhängig, ob der Schulträger einen Vertrag mit einen Verkehrsunternehmen über ein Schülerticket geschlossen hat. Dabei entscheidet der Schulträger darüber, welches Schülerticket an der Schule angeboten wird. Es gibt Schülertickets, die nur für anspruchsberechtigte Schüler erhältlich sind und Schülertickets, die für anspruchsberechtigte und nicht-anspruchsberechtigte Schüler ausgegeben werden. Diese Tickets z. B. Deutschlandticket Schule, SchülerTicket Westfalen sind nicht im freien Verkauf erhältlich.
Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben und an deren Schule kein Schülerticket für nicht-anspruchsberechtigte Schüler erhältlich ist, können andere Ticketsangebote für die Fahrt zur Schule und in der Freizeit nutzen.
Diese Tickets sind im freien Verkauf erhältlich:
- Deutschlandticket als reguläres Abo ohne Ermäßigung
- KlimaTicket oder KlimaAbo für Schüler in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Herford (ausgenommen: Stadt Gütersloh, Enge, Spenge, Bünde und Hiddenhausen)
- Schüler/AzubiMonatsTicket: Das Ticket ist nur mit Kundenkarte erhältlich. Für die Beantragung der Kundenkarte ist die Bestätigung der Schule erforderlich.
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder benötigen Hilfe bei der Auswahl des richtigen Tickets? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder auch persönlich vor Ort in unseren Kundenzentren weiter!