Der NRW-Tarif für landesweite Fahrten
Bei landesweiten Fahrten im Nahverkehr gilt der NRW-Tarif. Er kommt bei den Fahrten zur Anwendung, die über eine Tarifregion wie den WestfalenTarif hinausgehen. Zum Beispiel, wenn Sie vom WestfalenTarif-Raum in den Tarifraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr fahren.
NRW-Tarif: Geltungsbereich
Der NRW-Tarif gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt-, S- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszügen (Regionalbahn, Regionalexpress) von Nordrhein-Westfalen. Dabei verfügt der Tarif über ein eigenes Ticketangebot, das NRW-weite Fahrten möglich macht.
Informationen zum NRW-Tarif sowie dem NRW-Ticketangebot erhalten Sie bei mobil.nrw.
Was ist mobil.nrw?
mobil.nrw ist eine Gemeinschaftskampagne des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW sowie der Verkehrsunternehmen, Zweckverbände, Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen von mobil.nrw werden landesweite Themen des öffentlichen Personennahverkehrs kommuniziert und vermarktet wie die Mobilitätsgarantie NRW oder die Broschüre „NRW entdecken“.
Besonders im Fokus steht die Vermarktung des NRW-Tarifs. Federführende Geschäftsstelle der Gemeinschaftskampagne ist das Kompetenzcenter Marketing (KCM). Weitere Infos zu mobil.nrw gibt es hier.
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