Deutschlandticket sozial
Mit dem Deutschlandticket sozial sind Anspruchsberechtigte bundesweit mit Bus und Bahn mobil – und das für nur 39 Euro im Monat.
nur für anspruchsberechtigte Personen
gilt ganztägig
nur im Abonnement erhältlich
Das Ticket auf einen Blick
Anspruchsberechtigte Personen können mit dem Deutschlandticket sozial rund um die Uhr Busse, Stadtbahnen und Nahverkehrszüge in ganz Deutschland nutzen. Das Ticket ist nur als Abo erhältlich. Es kann nicht am Ticketautomaten oder im Bus gekauft werden.
Für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial ist ein Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) erforderlich. Die Kundenkarte erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Sie haben bereits eine Kundenkarte für das TeutoEmsTicket, WeserWerreTicket oder MobiTicket Lippe? Die Kundenkarte gilt auch für die Bestellung des D-Tickets sozial.
Berechtigung
Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich für berechtigte Personen erhältlich. Berechtigt sind Empfänger von:
- Arbeitslosengeld II
- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
- für Berechtigte
- nur mit einem Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) erhältlich
- Den Berechtigungsnachweis erhalten Anspruchsberechtigte bei ihrer Stadt oder Gemeinde
gilt für ganz Deutschland
- gilt ganztägig
- gilt für einen Kalendermonat
nicht übertragbar: Das Ticket gilt ausschließlich für eine bestimmte Person, eine Weitergabe des Tickets an andere Personen ist nicht möglich.
Für die Mitnahme von Personen und Fahrrädern sind zusätzliche Tickets notwendig.
Die Nutzung der 1. Klasse ist nicht inbegriffen. Zusätzliches AufpreisTicket für die 1. Klasse notwendig.
Die Nutzung von Nachtbussen ist nicht inbegriffen. Ausnahme: Inhaber des Deutschlandtickets können den Nachtbus innerhalb von Bielefeld kostenlos nutzen.
- keine Mindestvertragslaufzeit
- ist monatlich zum 10. kündbar
- Das Deutschlandticket sozial ist nur bei bestimmten Verkehrsunternehmen erhältlich. Dies ist abhängig vom Wohnort.
- Der Berechtigungsnachweis muss verlängert werden und rechtzeitig beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Ansonsten wird das Deutschlandticket sozial ungültig. Weitere Infos hier.
39,00 € / Monat
Häufig gestellte Fragen
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Das Deutschlandticket sozial ist ein vergünstigtes Deutschlandticket, das ausschließlich für berechtigte Personen erhältlich ist.
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Ja, das Deutschlandticket sozial wird ausschließlich im Abo angeboten. Es ist daher nicht am Ticketautomaten oder beim Fahrpersonal im Bus erhältlich. Das Abo ist monatlich kündbar.
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Voraussetzung für die Bestellung eines Deutschlandtickets sozial ist, dass eine Anspruchsberechtigung vorliegt. Das Deutschlandticket sozial gilt ausschließlich für einen ausgewählten Berechtigtenkreis. Bei der Bestellung des Tickets muss deshalb ein Berechtigungsnachweis eingereicht werden. Anspruchsberechtigte Personen erhalten den Berechtigungsnachweis bei der Stadt oder Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben. In den Kreisen Minden-Lübbecke, Gütersloh, Herford und Lippe wird der Berechtigungsnachweis in Form einer Kundenkarte ausgegeben. In der Stadt Bielefeld kann das Deutschlandticket sozial bestellt werden, wenn anspruchsberechtigte Personen einen Bielefeld-Pass (Bi-Pass) oder einen Nachweis über laufende Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge besitzen.
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Ja, wie bei anderen Abonnements, muss auch das Deutschlandticket sozial bestellt werden. Die Bestellung muss bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat vorliegen.
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Das Deutschlandticket sozial kann nur bei bestimmten Verkehrsunternehmen bestellt werden. Welches Verkehrsunternehmen das richtige ist, ist abhängig vom Wohnort. In dieser Übersicht finden Sie Ihr zuständiges Unternehmen.
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Nein. Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich als Abonnement erhältlich und muss daher bestellt werden. Dafür ist eine Bankverbindung erforderlich, über die der monatliche Betrag für das Ticket abgebucht werden kann.
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Nein, zum Erwerb des Deutschlandtickets muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Dazu ist die Hinterlegung der persönlichen Daten inklusive Zahlungsdaten notwendig.
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Das Deutschlandticket sozial wird ausschließlich als Chipkarte ausgegeben.
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Ja. Ticketinhaber und Kontoinhaber müssen nicht identisch sein. Das SEPA-Mandat kann auch von einer anderen Person erteilt werden. Wenn der Kontoinhaber nicht gleichzeitig der Abonnent ist, haftet dieser mit dem Fahrgast gemeinsam als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Zahlungsverpflichtungen des Abonnenten aus dem Abo-Vertrag.
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Wenn Sie in den Kreisen Minden-Lübbecke, Gütersloh, Herford oder Lippe wohnen und die Bestellfrist verpasst haben, bietet Ihnen die OWL Verkehr GmbH die Möglichkeit, trotzdem das Deutschlandticket sozial zu bestellen. Hierfür gelten folgende Schritte:
- Laden Sie den Bestellschein für das Deutschlandticket sozial auf unserer Webseite herunter und füllen Sie diesen aus.
- Mit dem Bestellschein gehen Sie in eine der Mobilitätsberatungen in Minden, Bielefeld, Detmold oder Herford.
- Den Betrag für den ersten Abo-Monat bezahlen Sie sofort vor Ort. Danach erfolgt die Abbuchung per SEPA-Lastschrift.
- Sie bekommen die Chipkarte des Deutschlandtickets sozial direkt vor Ort ausgehändigt.
Berechtigte aus Bielefeld wenden sich bitte an das Verkehrsunternehmen moBiel oder an die Stiftung Solidarität.
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Wer das Deutschlandticket sozial bei der OWL Verkehr GmbH bestellt hat, kann das Ticket über ein Online-Formular, per Kündigungsmitteilung oder vor Ort in den Mobilitätsberatungen kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich abgegeben werden. Es werden keine mündlichen Kündigungen angenommen. Hier gibt es alle Infos zur Kündigung.
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Ja. Die Kündigung des Deutschlandtickets sozial muss bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende erfolgen.
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Der Berechtigungsnachweis ist ein Nachweis darüber, dass die betreffende Person berechtigt ist, das Deutschlandticket sozial zu beziehen. Der Nachweis wird von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, in der die Person wohnt. Nur mit dem Berechtigungsnachweis kann das D-Ticket sozial bestellt werden. Der Berechtigungsnachweis wird in den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh und Lippe als Kundenkarte ausgestellt.
Mit dieser Kundenkarte können Berechtigte sowohl die regionalen Sozialtickets (WeserWerreTicket, TeutoEmsTicket, MobiTicket one/Lippe) als auch das Deutschlandticket sozial bestellen. Wenn Sie bereits eine gültige Kundenkarte besitzen, müssen Sie also keine zusätzliche für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial beantragen.
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Sie erhalten den Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.
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Ja. Wenn Sie bereits eine Kundenkarte haben, um das WeserWerreTicket, TeutoEmsTicket oder das MobiTicket one/Lippe zu kaufen, können Sie diese Kundenkarte für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial nutzen. Es wird keine zusätzliche Kundenkarte benötigt.
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Ja. Die Kundenkarte gilt nur für eine bestimmte Zeit. Dann muss sie verlängert werden. Sonst kann das D-Ticket sozial nicht mehr genutzt werden. Die Verlängerung der Kundenkarte beantragen Sie bei der Stadt oder Gemeinde. Diese stellt Ihnen eine neue Kundenkarte aus. Die neu ausgestellte Kundenkarte müssen Sie dann vor Ablauf die alten Kundenkarte bei der OWL Verkehr GmbH bzw. beim jeweils zuständigen Verkehrsunternehmen einreichen. Dies geht wie folgt:
- Upload eines Bildes (jpg, png) oder PDF-Scan von der Kundenkarte direkt auf der folgenden Webseite: https://teutoowl.de/dtsozial/berechtigungsnachweis/.
- E-Mail: Versand eines Bildes (jpg, png) oder PDF-Scan der Kundenkarte an: info@owlverkehr.de
- Post: Kopie der neuen Kundenkarte senden an die OWL Verkehr GmbH, Mobilitätsberatung, Willy-Brandt-Platz 2, 33602 Bielefeld
- Vor Ort: Die neu ausgestellte Kundenkarte kann auch vor Ort in einer der Mobilitätsberatung in Bielefeld, Herford, Minden oder Detmold vorgelegt werden.
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Wenn Sie die Kundenkarte nicht verlängern und neu einreichen, wird Ihr Deutschlandticket sozial gesperrt. Das Ticket ist damit ungültig. Fahren Sie mit dem ungültigen Deutschlandticket sozial weiter, müssen Sie bei der Ticketkontrolle einen Betrag von 60 Euro zahlen.
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Nein, bei der Ticketkontrolle muss nur das Deutschlandticket sozial und ggf. ein amtlicher Ausweis vorgezeigt werden. Die Kundenkarte wird nicht benötigt.
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Den Verlust der Chipkarte melden Sie bitte umgehend dem ausgebenden Unternehmen. Gegen eine Gebühr erhalten Sie dann eine Ersatzchipkarte.
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Bitte prüfen Sie, bei welchem Verkehrsunternehmen Sie das Deutschlandticket bestellt haben und wenden Sie sich direkt an das Unternehmen. Wenn Sie Ihr Deutschlandticket bei der OWL Verkehr GmbH bestellt haben und die OWL Verkehr GmbH auch das zuständige Unternehmen für Ihr Deutschlandticket sozial ist, können Sie einfach einen Änderungsantrag stellen. Den Änderungsantrag gibt es hier.
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder benötigen Hilfe bei der Auswahl des richtigen Tickets? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder auch persönlich vor Ort in unseren Kundenzentren weiter!